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Bieten die Sparkassen einen eigenen Teilverkauf an?
Die Sparkasse ist neben den Volksbanken mit mehr als 350 unterschiedlichen Instituten oftmals einer der erste Ansprechpartner, wenn es um die Immobilienverrentung im Alter geht. Dennoch bieten die Sparkassen oftmals keinen Teilverkauf von Immobilien an, was mehrere Gründe haben dürfte:
1. Geschäftsmodell und Tradition
Sparkassen sind traditionell darauf ausgerichtet, ihre Kunden in finanziellen Angelegenheiten ganzheitlich zu beraten und klassische Bankprodukte wie Kontoführung, Kreditvergabe und Anlageberatung anzubieten. Der Teilverkauf von Immobilien passt nicht in dieses traditionelle Geschäftsmodell, da die Sparkasse die Leistung nicht selbst anbieten kann sondern bestenfalls vermitteln könnte. Die Banken möchten nämlich nicht selbst (Bruchteils-) Eigentümer von Immobilien werden und diese in ihre eigene Bilanz aufnehmen.
2. Regulatorische Herausforderungen
Der Teilverkauf von Immobilien kann komplizierte rechtliche und regulatorische Anforderungen mit sich bringen. Sparkassen unterliegen strengen Aufsichts- und Regulierungsbehörden, und das Eingehen auf solch komplexe Produkte könnte zusätzliche Compliance-Anforderungen und regulatorische Risiken bedeuten, die das Modell selbst dann unwirtschaftlich für die Sparkasse machen, wenn es ohne die Administrationskosten als wirtschaftlich sinnvoll betrachtet werden würde.
3. Risikomanagement
Teilverkaufsmodelle beinhalten spezifische Risiken, insbesondere in Bezug auf die Wertermittlung der Immobilie, zukünftige Wertsteigerungen oder -minderungen und die Rechte der verbleibenden Eigentümer. Sparkassen könnten Bedenken haben, diese Risiken zu managen und abzuwägen, wie sie diese Produkte ihren Kunden anbieten können, ohne zusätzliche Risiken für die Bank einzugehen. Dies gilt selbst dann, wenn der Teilverkauf aus Sicht der Sparkasse für den Kunden von Vorteil gegenüber anderen Modellen ist.
4. Komplexität und Kosten
Die Umsetzung eines Teilverkaufsmodells ist administrativ und operativ komplex, alleine die Miteigentümervereinbarung hat je nach Anbieter zwischen 28 und 65 Seiten. Es erfordert die Entwicklung neuer Prozesse, Systeme und Mitarbeiterqualifikationen. Diese Komplexität könnte zusätzliche Kosten verursachen, die nicht im Einklang mit der Geschäftsstrategie und den Ertragszielen der Sparkassen stehen, selbst dann, wenn dies für den Kunden von Nachteil ist.
5. Kundenschutz und Beratung
Sparkassen legen großen Wert auf umfassende und sichere Beratung ihrer Kunden. Teilverkaufsmodelle könnten potenziell zu Missverständnissen oder unvorhergesehenen finanziellen Belastungen für die Kunden führen, wenn der Kunde zum Beispiel befristete Nutzungsrechte vereinbart und dann nach 10 oder 20 Jahren aus der Immobilie ausziehen muss. Aus diesem Grund bietet Verkaufenaberbleiben keine begrenzten Nutzungsrechte an.
Ein Problem können aber auch zu niedrig kalkulierte monatliche Belastungen des Kunden sein, so dass er das Nutzungsentgelt nach einigen Jahren nicht mehr zahlen kann, selbst wenn dies niedriger als eine vergleichbare Miete ist. Sparkassen könnten daher zögern, solche Produkte anzubieten, um ihre Kunden vor möglichen negativen Konsequenzen zu schützen, wobei die vorgeschlagenen Alternativen in der Regel auch nicht besser sind.