Rückmietverkauf: Gute Kaufpreise bei fairer Miete und Top-Konditionen für Verkäufer ab 65 Jahre

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Was ist ein Rückmietverkauf?

Ein Rückmietverkauf ist eine Möglichkeit, Ihre Immobilie vollständig zu verkaufen, darin aber weiterhin wie gewohnt zu leben. Im englischsprachigen Raum ist das Modell als “Sale-and-lease-back” bekannt. Der Rückmietverkauf wird auch in Deutschland seit 2022 immer beliebter, weil die gekauften Immobilien für die Anbieter leichter zu refinanzieren sind, als beim Teilverkauf.

Im Gegensatz zum Teilverkauf wird beim Rückmietverkauf die gesamte Immobilie zu 100 % an uns verkauft. Ebenso im Gegensatz zum Teilverkauf erhalten Sie keinen Nießbrauch, sondern einen unbefristeten und von unserer Seite unkündbaren Mietvertrag für die verkaufte Immobilie.

Sie genießen auf diese Weise finanzielle Freiheiten, müssen sich nicht mehr um größere Modernisierungskosten kümmern, da wir als neuer Eigentümer alle notwendigen Instandhaltungskosten in der Zukunft tragen. Sie leben wie ein Mieter in Ihrer individuell eingerichteten Immobilie und profitieren von den Vorteilen der beiden Welten “Eigentümer” und “Mieter”, ohne deren typische Nachteile zu tragen: Als Eigentümer können Sie eine Immobilie individuell nach Ihren Wünschen bauen und einrichten, als Mieter tragen Sie kein Kostenrisiko, was Modernisierungen oder zukünftige “Heizungsgesetze” angeht. Dies kann eine perfekte Mischung im Alter für ein unbeschwertes Rentnerleben sein.

So funktioniert der Rückmietverkauf

1. Verkauf der Immobilie:

Sie verkaufen Ihre Immobilie zu 100 % an uns. Durch den Verkauf erhalten Sie eine beträchtliche Geldsumme, die fast immer für Sie steuerfrei ist. Sie können den Kaufpreiserlös nach Belieben nutzen, sei es für die Unterstützung der Kinder beim Hausbau, das Studium der Enkelkinder, eigene teure Urlaube oder regelmäßige Restaurantbesuche und einen hohen Lebensstandard für das restliche Leben.

2. Rückmietung:

Gleichzeitig mit dem Verkauf schließen Sie einen unbefristeten und – von uns – unkündbaren Mietvertrag über die verkaufte Immobilie mit uns ab. Sie selbst können den Mietvertrag dagegen jederzeit mit Dreimonatsfrist kündigen, falls Sie in das altersgerechte Wohnen wechseln möchten oder einige Jahre im Ausland leben möchten. Das bedeutet, dass Sie als Mieter weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben, so lange Sie möchten. Der Mietvertrag ist rechtssicher und in der Regel unbefristet. Dabei ist insbesondere eine Kündigung auf Grund von Eigenbedarf durch uns oder etwaige Rechtsnachfolger ausgeschlossen.

3. Vorteile für Sie:

Gebundenes Kapital wird sofort und komplett aus der Immobilie gezogen und Sie können selbst bestimmen, was mit dem Geld passieren soll. Auf der anderen Seite brauchen Sie sich keine Gedanken um Rücklagen für Modernisierungen oder Sonderumlagen für die Immobilie machen. Benötigt Ihr Haus in einigen Jahren zum Beispiel aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen ein neues Dach oder eine neue Heizung, tragen wir diese Kosten alleine.

An einem Beispiel erklärt …

Sie besitzen eine schöne Immobilie und haben noch Restschulden von ca. 80.000 €, die Sie mit einer monatlichen Rate von 320 € abzahlen. Sie verkaufen nun Ihre Immobilie, die wir auf einen Wert von 380.000 € geschätzt haben. Wir zahlen 80.000 € des Kaufpreises direkt an den Gläubiger und lösen so Ihr Darlehen ab, somit haben Sie keine monatlichen Darlehenskosten mehr. Zudem erhalten Sie von uns 300.000 € auf Ihr Konto.

Im Anschluss erhalten Sie von uns einen unbefristeten Mietvertrag und zahlen eine individuell vereinbarte Miete. Sie zahlen weiterhin die verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Gas, Wasser und Strom aber um die zukünftige Modernisierung und Instandhaltung kümmern wir uns.

Alternative zur Leibrente und Teilverkauf

Der Rückmietverkauf ist eine interessante Alternative zur Leibrente und Teilverkauf und vor allem dann interessant, wenn Sie eine möglichst hohe Auszahlungssumme wünschen und die mit einem Eigenheim verbundenen Instandhaltungspflichten und die Eigentümer-Administration reduzieren möchten.

Im Gegensatz zum Teilverkauf erhalten Sie beim Rückmietverkauf mehr Geld (100 % statt 50 % des Objektwertes). Im Gegenzug erhalten Sie kein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht oder Nießbrauchrecht, sondern bleiben auf Grundlage eines langfristig abgesicherten Mietvertrags in Ihrem Zuhause wohnen. Diese Absicherung erfolgt also schuldrechtlich und nicht dinglich über das Grundbuch.

Das deutsche Wohnraummietrecht bietet Mietern einen weitreichenden Kündigungsschutz. Ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis kann grundsätzlich nur gekündigt werden, wenn hierfür ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund besteht. Dazu gehören insbesondere Eigenbedarf oder schwerwiegende Pflichtverletzungen des Mieters, beispielsweise eine nachhaltige Nichtzahlung der Miete oder erhebliche Verstöße gegen den Mietvertrag.

Ein weiterer wichtiger Vorteil unserer Vertragsgestaltung besteht darin, dass Ihre Immobilie beim Rückmietverkauf stets von einer eigens gegründeten Objektgesellschaft (GmbH) erworben wird. Diese Gesellschaft hat ausschließlich den Zweck, die jeweilige Immobilie zu halten und zu verwalten. Sie betreibt kein operatives Geschäft. Eine GmbH kann nach deutschem Recht keinen Eigenbedarf geltend machen. Das gilt auch zugunsten ihrer Geschäftsführer, Gesellschafter oder deren Angehöriger. Das Risiko einer Eigenbedarfskündigung durch die Eigentümer-GmbH besteht daher nicht.

Darüber hinaus vereinbaren wir vertraglich einen Kündigungsausschluss bis zum Lebensende des Verkäufers. Verkaufen Ehepartner gemeinsam ihre Immobilie, gilt dieser Kündigungsausschluss bis zum Tod des zuletzt lebenden Ehepartners. Der Ausschluss umfasst ausdrücklich auch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Selbst für den Fall, dass die Immobilie später einmal an einen Dritten verkauft werden sollte, bleibt der Mietvertrag grundsätzlich bestehen. Nach dem gesetzlichen Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) tritt ein Erwerber in den bestehenden Mietvertrag ein und muss die vereinbarten Rechte und Pflichten grundsätzlich gegen sich gelten lassen. Dazu gehört auch ein wirksam vereinbarter Ausschluss der Eigenbedarfskündigung.

Durch diese Kombination aus gesetzlichem Mieterschutz, dem Erwerb durch eine Objektgesellschaft und einem vertraglich vereinbarten Kündigungsausschluss besteht ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit für unsere Kunden.

In der Gesamtbetrachtung ist das Risiko beim Rückmietverkauf, entgegen der eigenen Planung bereits vorzeitig ausziehen zu müssen, somit gering.

Zusätzlich bestehen beim Rückmietkauf die Vorteile, dass Sie sich um keinerlei (auch keine anteilige) Instandhaltung mehr kümmern müssen, wenn – zum Beispiel durch Gesetzesänderungen – eine neue Heizung einzubauen ist oder das Dach gedämmt werden muss. Zudem erhalten Sie 100 % statt nur 25% bis 60 % (beim Teilverkauf) des Immobilienwertes auf Ihr Konto.

Sprechen Sie uns in einem Erstgespräch unter Tel. 040 244 249 500 an. Bei uns gehen echte Menschen ans Telefon, die sich auch bereits im Erstgespräch gut mit der Materie auskennen und auch Fachfragen kompetent beantworten können.

Alle telefonischen Mitarbeiter sind bei Verkaufenaberbleiben fest angestellt. Wir arbeiten am Telefon weder mit künstlicher Intelligenz, noch mit externen Call-Centern.

Wir nehmen uns Zeit für Sie.

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