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Rückmietverkauf: Schnelles Geld, unkomplizierte Prüfung der Objektunterlagen.

Viele ältere Eigentümer liebäugeln damit, sich über einen Rückmietverkauf der eigenen Immobilie mit anschließendem Weiterwohnen als Mieter von teuren Krediten und den vielen Verpflichtungen zu befreien. Was sind die Vorteile einer solchen Konstruktion?

Zunächst gibt es beim Rückmietkauf keine Bonitätsprüfung wie bei einem Kredit. Es zählt nur ihre Immobilien (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, Wohnung oder auch Ferienimmobilie) und dass Sie über 65 Jahre alt sind. Auch eine teilweise Gewerbefläche im Rückmietverkauf stellt für uns keinen zwingenden Ausschlussgrund dar.

Seit Einführung der Wohnungsbaukreditrichtlinie erhalten ältere Menschen nur schwer ein neues Darlehen oder müssen hohe Zinsen aufgrund ihres Alters zahlen. Beim Rückmietkauf steht dagegen der Wert der Immobilie im Vordergrund, nicht das Einkommen des Verkäufers.

Dazu erhält der Verkäufer sofortige Liquidität. Verkaufenaberbleiben ist dafür bekannt, Objekte sehr schnell auszahlen zu können, weil der Ankauf im ersten Schritt meist aus dem Eigenkapital erfolgt und wir die angekaufte Immobilie erst später refinanzieren. Damit sind wir sehr schnell, was den Notartermin und die Auszahlung des Kaufpreises angeht.

Auch bei den benötigten Unterlagen brauchen wir weniger, als eine typische Bank und auch weniger Unterlagen, als viele Mitbewerber im Bereich Teilverkauf oder Rückmietkauf . Eine Bank verlangt häufig umfangreiche Bauunterlagen, eine Baugenehmigung, für viele Banken scheiden Immobilien mit Energiepass G oder H mittlerweile aus. Dazu wollen Banken eine aktuelle Rentenmitteilung, den Nachweis weiterer Einkünfte oder Vermögenswerte, eine Vermögensübersicht, eine Aufstellung bestehender Kredite und Verbindlichkeiten, gegebenenfalls eine Tilgungsstrategie oder Angaben zur geplanten Rückführung des Darlehens.

Wir benötigen keine Wertgutachten vor Kauf und Auszahlung des Kaufpreises, wir erstellen bemaßte Grundrisse mit eigenen fest angestellten Architekten und sind daher auch zu individuellen Bewertungen besonderer Immobilien in der Lage.

Für uns stellen besondere Situationen, wie ein bereits eingetragener Zwangsversteigerungsvermerk oder eine Sicherungshypothek keine absoluten Ausschlusskriterien dar, wie dies bei vielen Wettbewerbern der Fall ist.

Ansonsten kann der Verkäufer den Kaufpreiserlös völlig frei verwenden für …

  • Pflegekosten
  • Umbauten
  • Unterstützung der Familie
  • Schuldentilgung

Der Verkäufer kann bis zu seinem Tod (oder dem Tod der Ehefrau) in der eigenen Immobilie wohnen, muss sich – wie ein normaler Mieter – um keine Mängel mehr kümmern und erhält einen langfristigen Mietvertrag bis Lebensende, ohne dass für Verkaufenaberbleiben eine Kündigung möglich ist.

Die Höhe der Miete ist hierbei fest vereinbart, diese kann sich maximal entsprechend der Inflation oder des Verbraucherpreisindexes anpassen. Der Verkäufer ist als zukünftiger Mieter umfassend nach dem Wohnraummietrecht des BGB abgesichert.

Auch für Erben stellt es häufig einen Vorteil dar, wenn Sie einen Geldbetrag anstelle einer Immobilie erben. Gerade in jüngerer Zeit sind Behörden dazu übergegangen, vererbte Immobilien hoch zu bewerten, was für Erben ein unkalkulierbares Risiko darstellen kann. Soweit Sie nur einen Geldbetrag vererben, kann eine Erbschaftssteuer in jeder Konstellation aus der Erbmasse bezahlt werden und stellt für den Erben weder eine psychische noch reale finanzielle Belastung dar.

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