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Erbschaftssteuer – Berechnungen und Tipps

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert eines Vermögens erhoben wird, das nach dem Tod einer Person auf deren Erben übertragen wird. Sie soll sicherstellen, dass größere Vermögensübertragungen nicht steuerfrei bleiben. Die Erbschaftssteuer wird in Deutschland vom Bund geregelt, die Verwaltung erfolgt jedoch durch die Länder. Die Steuerpflicht gilt sowohl für Vermögenswerte im Inland als auch für bestimmte ausländische Vermögenswerte, sofern der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig ist. Vererbt werden können Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere, Kunstgegenstände und vieles mehr. Das Erbschaftssteuerrecht sieht verschiedene Steuerklassen und Steuersätze vor, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Erbschaft richten.

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Die Berechnung der Erbschaftssteuer erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird der Wert des Nachlasses ermittelt, also das gesamte Vermögen des Verstorbenen, abzüglich eventueller Verbindlichkeiten wie Schulden oder Bestattungskosten.

Auf den verbleibenden Wert wird dann der Freibetrag angewendet, der je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch ist. Übersteigt das zu versteuernde Erbe diesen Freibetrag, wird der entsprechende Steuersatz auf den Betrag angewendet, der darüber liegt.

Es gibt drei Steuerklassen: In der Steuerklasse I befinden sich enge Verwandte wie Ehepartner und Kinder, die die günstigsten Steuersätze haben. Steuerklasse II umfasst entferntere Verwandte wie Geschwister und Nichten, während Steuerklasse III alle übrigen Personen, wie Freunde, abdeckt. Die Steuersätze reichen von 7 % für nahe Verwandte bis zu 50 % für nicht verwandte Erben. 

Erbschaftssteuertabelle und Freibeträge

Die Erbschaftssteuertabelle zeigt die Steuersätze an, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad des Erben (Steuerklasse) und der Höhe des vererbten Vermögens gelten. Es gibt drei Steuerklassen, die unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze festlegen. Hier eine Übersicht:

Steuerklassen

  1. Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern (bei Erbschaften von Kindern)
  2. Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Stiefeltern
  3. Steuerklasse III: Nicht verwandte Personen, Freunde, entfernte Verwandte

Steuersätze je nach Steuerklasse

Wert des ErbesSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
Bis 75.000 €7 %15 %30 %
75.001 € bis 300.000 €11 %20 %30 %
300.001 € bis 600.000 €15 %25 %30 %
600.001 € bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
6.000.001 € bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
13.000.001 € bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
Über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Freibeträge

Steuerklasse IEhepartner500.000 €
Kinder400.000 €
Enkel200.000 €
Eltern (bei Erbschaft von Kindern)100.000 €
Steuerklasse IIGeschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern20.000 €
Steuerklasse IIINicht verwandte Personen, Freunde20.000 €

Beispiele zur Erbschaftssteuer

Wenn eine Erbschaft von 100.000 € an einen Erben aus der Steuerklasse I, in diesem Beispiel ein Kind, geht, fällt in der Regel keine Erbschaftssteuer an. Das liegt daran, dass der Freibetrag für Kinder bei 400.000 € liegt. Da die Erbschaftssumme von 100.000 € deutlich unter diesem Freibetrag liegt, wird der gesamte Betrag steuerfrei übertragen.

Für einen Erben aus der Steuerklasse II, wie Geschwister, Nichten oder Neffen, sieht die Berechnung anders aus. Der Freibetrag in dieser Steuerklasse beträgt lediglich 20.000 €. Das bedeutet, dass nur 20.000 € steuerfrei bleiben. Die verbleibenden 80.000 € müssen versteuert werden. Der Steuersatz für diese Steuerklasse beträgt bis zu einem Betrag von 75.000 € 15 %. Das ergibt eine Steuer von 11.250 € für diesen Teil der Erbschaft. Für die verbleibenden 5.000 € gilt ein Steuersatz von 20 %, was zusätzliche 1.000 € ergibt. Insgesamt muss der Erbe also 12.250 € an Erbschaftssteuer zahlen.

In der Steuerklasse III, die alle anderen Personen umfasst, wie Freunde oder nicht verwandte Personen, liegt der Freibetrag ebenfalls bei 20.000 €. Auch hier müssen die verbleibenden 80.000 € versteuert werden. Allerdings beträgt der Steuersatz in dieser Steuerklasse ganze 30 %. Daraus ergibt sich eine Steuerlast von 24.000 € für den Erben.

Zum Vergleich noch ein Beispiel mit einer Erbschaft von 500.000 €. Erbt ein Kind diesen Betrag, also ein Erbe der Steuerklasse I, fallen nur Steuern auf den Betrag an, der den Freibetrag von 400.000 € übersteigt. Das bedeutet, dass 100.000 € versteuert werden müssen. Für Kinder gilt in diesem Fall ein Steuersatz von 7 % bis zu einem Betrag von 75.000 €, und für die restlichen 25.000 € ein Steuersatz von 11 %. Die Steuer auf die 75.000 € beträgt 5.250 €, und auf die restlichen 25.000 € beträgt sie 2.750 €. Insgesamt zahlt der Erbe also 8.000 € an Erbschaftssteuer.

Für einen Erben aus der Steuerklasse II, zum Beispiel Geschwister, beträgt der Freibetrag nur 20.000 €. Das bedeutet, dass 480.000 € versteuert werden müssen. Der Steuersatz beträgt 15 % auf die ersten 75.000 €, was 11.250 € ergibt, und 20 % auf den Betrag zwischen 75.001 € und 300.000 €, was 45.000 € ergibt. Für die verbleibenden 180.000 € gilt ein Steuersatz von 25 %, was 45.000 € ausmacht. Insgesamt zahlt der Erbe also 101.250 € an Erbschaftssteuer.

In der Steuerklasse III (zum Beispiel Freunde oder entfernte Verwandte) gilt ebenfalls ein Freibetrag von 20.000 €, sodass auch hier 480.000 € versteuert werden müssen. Der Steuersatz beträgt für die gesamte Summe 30 %, was zu einer Steuerlast von 144.000 € führt.

Tipps im Umgang mit der Erbschaftssteuer

Um die Erbschaftssteuer zu minimieren, gibt es verschiedene Strategien. Eine Möglichkeit ist die Schenkung zu Lebzeiten, da Schenkungen nach den gleichen Freibeträgen wie bei der Erbschaft besteuert werden, aber alle 10 Jahre erneut steuerfrei gewährt werden können. Auf diese Weise kann man große Vermögenswerte über mehrere Jahre verteilt steuerfrei übertragen. Es ist auch ratsam, sich über die Vermögensaufteilung im Testament genau Gedanken zu machen, um den Erben hohe Steuerlasten zu ersparen. Ein weiteres Thema ist die Versicherung: Erbschaftssteuer kann auch auf Lebensversicherungen anfallen, weshalb es sinnvoll sein kann, diese so zu gestalten, dass sie von der Steuer befreit sind. Schließlich ist es oft hilfreich, einen Steuerberater zu konsultieren, um die optimale Gestaltung der Vermögensübertragung zu finden und steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen.

Schenkung zu Lebzeiten

Eine Schenkung zu Lebzeiten ist die Übertragung von Vermögenswerten, wie Geld, Immobilien oder Wertgegenständen, von einer Person auf eine andere, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Im Unterschied zu einer Erbschaft erfolgt die Schenkung noch zu Lebzeiten des Gebers. Auch Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer, die sich ähnlich wie die Erbschaftssteuer nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Vermögens richtet. Es gelten jedoch Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Schenkungen können helfen, Steuern zu minimieren, indem man das Vermögen rechtzeitig auf die Erben verteilt.

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann in verschiedenen Formen erfolgen, abhängig von der Art des Vermögens. Eine häufige Form ist die Geldschenkung, bei der Bargeld oder Bankguthaben direkt auf den Beschenkten übertragen wird. Immobilienschenkungen sind ebenfalls verbreitet, bei denen der Schenkende Eigentum an Häusern oder Wohnungen überträgt. Diese Art der Schenkung erfordert in der Regel einen notariell beglaubigten Vertrag. Auch Wertpapiere oder Unternehmensanteile können verschenkt werden, was dem Beschenkten Anteile an einem Unternehmen oder Aktien einbringt. Zudem gibt es Schenkungen von Sachwerten, wie Kunstwerke, Schmuck oder Fahrzeuge, die ohne Gegenleistung an den Beschenkten übergeben werden. Eine weitere Form ist das Schenken von Nutzungsvorteilen, etwa durch die Gewährung eines lebenslangen Wohnrechts in einer Immobilie, ohne dass der Beschenkte Eigentümer wird. Unabhängig von der Art der Schenkung ist es wichtig, diese rechtlich festzuhalten und steuerliche Aspekte, wie die Schenkungssteuer, im Auge zu behalten.

Ein Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter 300.000 € zu Lebzeiten. Da der Freibetrag für Kinder 400.000 € beträgt, fällt auf diesen Betrag keine Schenkungsteuer an. Sollte der Vater innerhalb der nächsten zehn Jahre weiteres Vermögen übertragen wollen, wird der überschüssige Betrag besteuert.

Vermögensaufteilung im Testament

Um die Steuerlast für Erben im Testament zu minimieren, können verschiedene Strategien angewendet werden. Eine effektive Methode ist die Nutzung der bereits erläuterten Freibeträge. Da Erbschaftssteuerfreibeträge je nach Verwandtschaftsgrad variieren, kann es sinnvoll sein, das Vermögen auf mehrere Erben aufzuteilen, sodass jeder Erbe innerhalb seines Freibetrags bleibt. Dabei sollte unbedingt beachtete werden, dass wertvolle Vermögenswerte, wie Immobilien oder Unternehmensanteile, gezielt verteilt werden. Dadurch kann der steuerliche Wert optimiert werden, um die Progression der Erbschaftssteuer zu reduzieren.

Zusätzlich kann das Testament bestimmte Regelungen enthalten, wie die Einsetzung von Nießbrauchrechten, die es einem Erben erlauben, das Vermögen zu nutzen, während das Eigentum an eine andere Person übergeht. Dies kann helfen, die steuerliche Belastung zu senken, da die Schenkung erst zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen wird.

Schließlich kann eine Vermächtnisregelung sinnvoll sein, bei der bestimmte Vermögenswerte bestimmten Erben zugewiesen werden, während das Restvermögen auf andere Erben verteilt wird. Hierbei ist eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung empfehlenswert, um alle Optionen optimal auszuschöpfen und die Steuerlast zu minimieren.

Zusammenfassung

Die Erbschaftssteuer ist eine komplexe, aber wichtige Steuerart, die bei Vermögensübertragungen im Todesfall greift. Sie stellt sicher, dass hohe Vermögen nicht steuerfrei übertragen werden, wobei der Verwandtschaftsgrad und der Wert des Erbes eine wesentliche Rolle spielen. Dank der Freibeträge und gestaffelten Steuersätze haben nahe Verwandte oft deutliche Vorteile gegenüber entfernteren Erben. Mit vorausschauender Planung lässt sich die Steuerbelastung erheblich reduzieren, zum Beispiel durch rechtzeitige Schenkungen oder die optimale Nutzung von Freibeträgen. Wer sich frühzeitig mit dem Thema Erbschaftssteuer auseinandersetzt und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, kann nicht nur Vermögen schützen, sondern auch den Erben finanzielle Sicherheit bieten.

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